Österreich-Ungarn

Die Österreichisch-Ungarische Monarchie, ungarisch Osztrák-Magyar Monarchia, kurz Österreich-Ungarn, informell auch k. u. k. Doppelmonarchie genannt, war eine Realunion in der letzten Phase der Habsburgermonarchie zwischen 1867 und 1918. Sie bestand nach dem Umbau des Kaisertums Österreich zu einem Staatenverband auf der Grundlage des österreichisch-ungarischen Ausgleiches vom 8. Juni 1867 (in Österreich am 21. Dezember 1867 verfassungsmäßig implementiert) bis zum 31. Oktober 1918 (Austritt Ungarns aus der Realunion).

Die Österreichisch-Ungarische Monarchie setzte sich aus zwei Staaten zusammen: aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern, inoffiziell Cisleithanien (erst ab 1915 amtlich Österreich genannt), und den Ländern der Heiligen Ungarischen Krone, inoffiziell Transleithanien (vulgo Ungarn). Hinzu kam das seit 1878 von Österreich besetzte Gebiet Bosnien und Herzegowina, das 1908 als Kondominium nach langen Verhandlungen der Monarchie einverleibt wurde. Die verfassungsrechtlichen Ausgleichsvereinbarungen sicherten im Sinne einer Realunion die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Gemeinsames Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen. Von 1867 bis 1916 herrschte Franz Joseph I., danach bis 1918 sein Großneffe Karl I./IV.

Mit rund 676.000 km² war Österreich-Ungarn nach der Annexion Bosniens und der Herzegowina 1908 flächenmäßig das zweitgrößte (nach dem Russischen Reich) und mit 52,8 Millionen Menschen (1914) das bevölkerungsmäßig drittgrößte Land Europas (nach dem Russischen und dem Deutschen Reich). Sein Gebiet umfasste zuletzt die Territorien der heutigen Staaten Österreich, Ungarn, Tschechien (mit Ausnahme des Hultschiner Ländchens), Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro (Gemeinden an der Küste), Polens (Westgalizien) sowie Teile des heutigen Rumäniens (Siebenbürgen, Banat, später Kreischgebiet, östlicher Teil von Sathmar, Südmarmarosch, Südbukowina), der Ukraine (Ostgalizien, Karpatenukraine und Nordbukowina), Italiens (Trentino-Südtirol und Teile von Friaul-Julisch Venetien) und Serbien (Vojvodina).

Der Erste Weltkrieg, der Zerfall Altösterreichs Ende Oktober 1918 durch die Gründung der Tschechoslowakei, des SHS-Staates und des Staates Deutschösterreich und den Abfall Galiziens, der Austritt Ungarns aus der Realunion per 31. Oktober 1918 sowie 1919 der Vertrag von Saint-Germain und 1920 der Vertrag von Trianon führten zum bzw. besiegelten das Ende von Österreich-Ungarn.

Weiterlesen

Die Österreichisch-Ungarische Monarchie, ungarisch Osztrák-Magyar Monarchia, kurz Österreich-Ungarn, informell auch k. u. k. Doppelmonarchie genannt, war eine Realunion in der letzten Phase der Habsburgermonarchie zwischen 1867 und 1918. Sie bestand nach dem Umbau des Kaisertums Österreich zu einem Staatenverband auf der Grundlage des österreichisch-ungarischen Ausgleiches vom 8. Juni 1867 (in Österreich am 21. Dezember 1867 verfassungsmäßig implementiert) bis zum 31. Oktober 1918 (Austritt Ungarns aus der Realunion).

Die Österreichisch-Ungarische Monarchie setzte sich aus zwei Staaten zusammen: aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern, inoffiziell Cisleithanien (erst ab 1915 amtlich Österreich genannt), und den Ländern der Heiligen Ungarischen Krone, inoffiziell Transleithanien (vulgo Ungarn). Hinzu kam das seit 1878 von Österreich besetzte Gebiet Bosnien und Herzegowina, das 1908 als Kondominium nach langen Verhandlungen der Monarchie einverleibt wurde. Die verfassungsrechtlichen Ausgleichsvereinbarungen sicherten im Sinne einer Realunion die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Gemeinsames Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen. Von 1867 bis 1916 herrschte Franz Joseph I., danach bis 1918 sein Großneffe Karl I./IV.

Mit rund 676.000 km² war Österreich-Ungarn nach der Annexion Bosniens und der Herzegowina 1908 flächenmäßig das zweitgrößte (nach dem Russischen Reich) und mit 52,8 Millionen Menschen (1914) das bevölkerungsmäßig drittgrößte Land Europas (nach dem Russischen und dem Deutschen Reich). Sein Gebiet umfasste zuletzt die Territorien der heutigen Staaten Österreich, Ungarn, Tschechien (mit Ausnahme des Hultschiner Ländchens), Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro (Gemeinden an der Küste), Polens (Westgalizien) sowie Teile des heutigen Rumäniens (Siebenbürgen, Banat, später Kreischgebiet, östlicher Teil von Sathmar, Südmarmarosch, Südbukowina), der Ukraine (Ostgalizien, Karpatenukraine und Nordbukowina), Italiens (Trentino-Südtirol und Teile von Friaul-Julisch Venetien) und Serbien (Vojvodina).

Der Erste Weltkrieg, der Zerfall Altösterreichs Ende Oktober 1918 durch die Gründung der Tschechoslowakei, des SHS-Staates und des Staates Deutschösterreich und den Abfall Galiziens, der Austritt Ungarns aus der Realunion per 31. Oktober 1918 sowie 1919 der Vertrag von Saint-Germain und 1920 der Vertrag von Trianon führten zum bzw. besiegelten das Ende von Österreich-Ungarn.

Die in Deutschösterreich nachfolgende Republik („Restösterreich“) bewahrte den österreichischen Namen, schaffte (wie die Tschechoslowakei) den Adelsstand ab und verwies den Monarchen sowie andere Habsburger, die sich nicht als Bürger der Republik verstehen wollten, des Landes. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen der nachfolgenden Jahrzehnte gibt es im heutigen Österreich wie auch einigen anderen Nachfolgestaaten eine größtenteils positive Erinnerungskultur zur Habsburgermonarchie bzw. zu Österreich-Ungarn.