Grindelwald
Der Burgbühl in Grindelwald ist eine hochmittelalterliche Burgstelle. Die Augustinerpropstei Interlaken erhielt 1146 von König Konrad III. mehrere Reichsgüter. Interlaken vermehrte diesen Besitz durch zahlreiche Zukäufe, verdrängte die Adelsgeschlechter von Rotenfluh, von Ringgenberg, von Eschenbach und von Habsburg-Österreich und wurde mit sechzehn Lehen zur bedeutendsten Grundherrin im Tal.[1] Der Reichsvogt Berchtold V. von Zähringen besiegte 1191 in Grindelwald den oberländischen Adel. Die Grindelwalder kämpften als Interlakner Gotteshausleute 1315 und 1332 gegen Unterwalden und litten schliesslich 1342 beim Einfall der Unterwaldner. In den Jahren 1348 und 1349 lehnten sie sich gegen das Kloster Interlaken auf. Erfolglos wehrten sich die Grindelwalder 1528 mit Waffengewalt gegen die Einführung der Reformation durch Bern. An die Stelle des Klosters Interlaken als Grundherrin trat nun die Stadt Bern.
Der Tourismus im Ort begann sich im 18. Jahrhundert zu entwickeln, das erste Hotel «Schwarzer Adler» wurde 1820 eröffnet, die erste Wintersaison fand 1888 statt, 1890 kam es zur Betriebsaufnahme der Berner-Oberland-Bahn. Am 18. August 1892 brannten ausgehend vom Hotel Bär am heutigen Busparkplatz 44 Wohnhäuser und 72 weitere Gebäude inklusive des neuen Bahnhofsgebäudes nieder, das alte Ortszentrum um Gydisdorf blieb aber verschont, da der Funkenflug durch starken Föhn in talwärtige Richtung stattfand und es bis in den Ort Schwendi zu Bränden kam.[2]
1893 wurde der Betrieb der Wengernalpbahn aufgenommen, im gleichen Jahr wurde das neu erbaute Grandhotel Bär wiedereröffnet, es brannte dann abermal 1941 ab und wurde nicht wieder aufgebaut. 1947 wurde die Gondelbahn zum First eröffnet, die Pfingsteggbahn folgte 1967 und 1978 dann die Gondelbahn Grindelwald–Männlichen.
Grindelwald organisierte sich nutzungsrechtlich in den Alpen (Bergschaften). In den Einunge und Satzunge ze Grunde und an den Alpen Bach, Grindel, Holzmatten, Scheidegge, Wergistal, Intremen und zu Gletscher ordnete Propst Niklaus 1404 erstmals schriftlich die Alp-Weideverhältnisse.[3] Die Alp Bussalp war hiervon ausgenommen, da sie sich in habsburgischem Besitz befand.[4] 1538 fassten die Talleute bestehende Regelungen in der Taleinung zusammen. Die Bergrechte waren von da an (bis heute) an den Grundbesitz im Tal gebunden und durften nicht an Ortsfremde veräussert werden. Die bestehenden sieben Bergschaften Itramen, Wärgistal, Scheidegg, Grindel, Bach, Holzmatten und Bussalp wurden vor 1847 als Gemeinden der Talschaft Grindelwald bezeichnet. Die Bergschaften existieren heute als privatrechtliche Körperschaften nach dem Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 28. Mai 1911 (Art. 20).[5]
↑ Staatsarchiv Bern, C I a (Urkunden), Fach Interlaken, 23. August 1473 ↑ Lia Näpflin: Die Brandkatastrophe von 1892. In: Jungfrau Zeitung. 16. Juni 2017, abgerufen am 18. März 2020. ↑ Staatsarchiv Bern, C I a (Urkunden), Fach Interlaken, 16. März 1404, Rubi 1985, S. 19. ↑ Rubi 1985, S. 21. ↑ Taleinungsbrief (2002). (PDF, 86,92 kB) (Memento des vom 19. Juni 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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