Vignoble de Champagne

( Champagne (Weinbaugebiet) )

Das Weinbaugebiet Champagne ist das für den Anbau der Grundweine des Champagners zugelassene Gebiet. Seine Ausdehnung wurde am 22. Juli 1927 festgelegt. Es ist nicht mit der administrativen Region Champagne-Ardenne bzw. der historischen Landschaft Champagne identisch, vielmehr umfasst es auch noch in den Regionen Picardie und Île-de-France gelegene Weinberge. Neben dem Champagner gibt es innerhalb der Weinbauregion noch zwei kleine Appellationen für Stillwein, die Côteaux Champenois und den Rosé des Riceys.

Das Anbaugebiet hat etwa 34.000 Hektar in fünf Départements: Marne, Aube, Aisne, Haute-Marne und Seine-et-Marne, wobei in den beiden letzteren nur sehr kleine Rebflächen liegen. Im Jahr 2002 waren 32.710 ha bestockt, von diesen standen 30.891 ha im Ertrag. Eine Ausweitung des Anbaugebietes auf 357 Gemeinden wurde beschlossen. Die Festlegung der zugelassenen Parzellen war für das Jahr 2015 geplant, Champagner-Trauben können dort seit 2017 gelesen werden. 'Blaupause' Weiterlesen

Das Weinbaugebiet Champagne ist das für den Anbau der Grundweine des Champagners zugelassene Gebiet. Seine Ausdehnung wurde am 22. Juli 1927 festgelegt. Es ist nicht mit der administrativen Region Champagne-Ardenne bzw. der historischen Landschaft Champagne identisch, vielmehr umfasst es auch noch in den Regionen Picardie und Île-de-France gelegene Weinberge. Neben dem Champagner gibt es innerhalb der Weinbauregion noch zwei kleine Appellationen für Stillwein, die Côteaux Champenois und den Rosé des Riceys.

Das Anbaugebiet hat etwa 34.000 Hektar in fünf Départements: Marne, Aube, Aisne, Haute-Marne und Seine-et-Marne, wobei in den beiden letzteren nur sehr kleine Rebflächen liegen. Im Jahr 2002 waren 32.710 ha bestockt, von diesen standen 30.891 ha im Ertrag. Eine Ausweitung des Anbaugebietes auf 357 Gemeinden wurde beschlossen. Die Festlegung der zugelassenen Parzellen war für das Jahr 2015 geplant, Champagner-Trauben können dort seit 2017 gelesen werden. 'Blaupause' für die Ausweitung war die AOC-Zulassung von 30 Hektar in der Gemeinde Fontaine-sur-Ay im Jahr 1995 nach dreizehnjährigem Rechtsstreit.

Die Weinlagen und Weinanbaugebiete der Champagne stehen seit 2015 unter dem Schutz des Weltkulturerbes der UNESCO.

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